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Reform des Transparenzregistergesetzes - erweiterte Mitteilungspflichten für Unternehmen

Mittwoch, 01. Dezember 2021

Am 1.8.2021 ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz wird erhebliche Auswirkungen auf Vereinigungen haben, die bisher aufgrund der seit 2017 gesetzlich verankerten sog. Mitteilungsfiktionen keine Meldungen zum Transparenzregister abgeben mussten.

Bisher galt es als ausreichend, dass sich die notwendigen Angaben aus anderen Registern, nämlich dem Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-, Vereins- oder Unternehmensregister, ergeben haben. Diese Mitteilungsfiktionen sind nunmehr ersatzlos weggefallen, die Mitteilungspfl ichten demzufolge erheblich ausgeweitet worden. Nahezu alle Gesellschaften in Deutschland müssen sich über ihre neuen Mitteilungspfl ichten früh zeitig informieren und die notwendigen Maßnahmen treffen.

Lesen Sie mehr dazu in unserer Themeninfo (PDF)

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