Mittwoch, 16. September 2026
Ab 2026 treten bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Datenabruf neue Vorgaben in Kraft. Elektronische Bescheide werden nach dem Willen des Gesetzgebers zur Regel – Papier zur Ausnahme. Im Zuge dieser Veränderung wollen auch wir zur zukünftigen Vereinfachung, ab 01.01.2026 die postalische Kommunikation möglichst vollständig einstellen und auf digitale Alternativen umstellen.
Zentral wird hierbei das bereits zuvor vorgestellte Mandantenportal KanzleiDrive. Darüber können Dokumente jederzeit nachvollziehbar digital augetauscht und unterschrieben werden. Sollten Sie KanzleiDrive noch nicht nutzen, kommen Sie gerne auf uns zu, dann richten wir es für Sie ein. Alternativ kann der Versand per E-Mail erfolgen. Digitale Signaturen können auch in diesem Fall auch ohne eigenen Account vorgenommen werden.
Vorteile:
Das bedeutet im Detail, Sie erhalten ab 2026 u.a. folgende Unterlagen digital von uns:
Sollten Sie weder über einen PC mit Internetzugang, ein Smartphone oder eine E-Mail- Adresse verfügen oder aus sonstigen Gründen den Versand aller weiterhin postalisch wünschen, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns, damit wir Ihren Wunsch für die Umstellung berücksichtigen können.
Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns auf eine noch schnellere und bessere Kommunikation mit Ihnen in digitaler Form.
Wir rufen Sie auch gerne zurück – auch zu einem Zeitpunkt Ihrer Wahl:
Sie erreichen unsere Kanzlei auch
unter der Telefon-Nummer
+49 2181 2276-0.